Man mag es kaum glauben, dass der Zweckverband Rheingau auf die bisherigen Geschehnisse noch einen draufsetzen kann… aber er kann und ist zwischenzeitlich in Berufung gegangen (OLG Frankfurt, Az: 6 U 57/10). Mehr zu dem Thema Zweckverband Rheingau Teil II in dem persönlichen Blog von Stefan Englert.
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